Wegen vorübergehendem Krankenstand vorerst nicht verfügbar
Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf verteidigt, unabhängig und unparteilich zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers, weswegen öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
Öffentlich bestellte Sachverstndige arbeiten u.a. in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in der Landeshauptstadt München ist dies die Handwerkskammer für München und Oberbayern. Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige ihren Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das Qualitätssiegel des Instituts für Sachverständigenwesen Köln (IfS) führen.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Überdies sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht.
Unternehmen, Gerichte und Verbraucher erhalten eine Dienstleistung von hoher Qualität, wenn sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.
Quelle: www.ifsforum.de
Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:
Handwerkskammer für München und Oberbayern • Institut für Sachverständigenwesen • Bundesweites Sachverständigenverzeichnis • Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung.
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